Ob freigegeben oder nicht — in den meisten Betrieben arbeitet KI schon mit. Der EU-AI-Act verlangt seit Februar 2025 eine „ausreichende KI-Kompetenz" aller Mitarbeitenden, die mit KI umgehen. Wir vermitteln sie praxisnah — plus Sensibilisierung zu Datenschutz und, wo nötig, NIS2. Verständlich, an Ihrem Arbeitsalltag, ohne Fachchinesisch.
Für Geschäftsführung und Team — inhouse oder remote.
Wir befähigen Ihre Leute. Verbindliche Prüfung, Zertifizierung und Rechtsberatung bleiben bei spezialisierten Fachpartnern.
Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 des EU-AI-Acts von Anbietern und Betreibern von KI, für eine „ausreichende KI-Kompetenz" ihrer Mitarbeitenden und Beauftragten zu sorgen. Das gilt nicht nur für Hochrisiko-KI, sondern für praktisch jeden, der KI im Betrieb einsetzt. Die behördliche Aufsicht über diese Pflicht beginnt im August 2026. Der Maßstab ist Verhältnismäßigkeit — passend zu Rolle, Vorwissen und Einsatz — keine Zertifikatspflicht, aber ein nachvollziehbarer Kompetenzaufbau.
Parallel verpflichtet das NIS2-Umsetzungsgesetz (in Deutschland seit Dezember 2025) regulierte Unternehmen zu Cybersicherheits-Schulungen für Leitung und Beschäftigte. Ob Sie davon betroffen sind, klären wir vorab ehrlich — mehr dazu weiter unten.
Der Kern ist praktische KI-Kompetenz: verständlich, mit Beispielen aus Ihrem Alltag, für Menschen ohne IT-Hintergrund.
Wie generative KI funktioniert, wo ihre Stärken liegen und warum sie überzeugend falsch liegen kann. Damit Ergebnisse geprüft statt blind übernommen werden.
Welche Daten nie in ein KI-Tool gehören, wie man Schatten-KI im Team vermeidet und Ausgaben auf Plausibilität prüft. Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse bleiben gewahrt.
Wer im Betrieb Anbieter, wer Betreiber ist, wo der Mensch entscheiden muss und wie Einsatz und Freigaben nachvollziehbar bleiben — im Sinne von Art. 4 und menschlicher Aufsicht.
Die Geschäftsführung braucht Überblick und Haftungswissen, die Fachabteilung konkrete Handgriffe. Wir schneiden Tiefe und Beispiele auf die jeweilige Rolle zu.
Für den Datenschutz sensibilisieren wir Ihr Team praxisnah: was die DSGVO im Arbeitsalltag bedeutet, sichere Tool-Nutzung und richtige Meldewege. Ist Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen, kommt Cyberhygiene für alle Beschäftigten dazu — Phishing erkennen, Passwörter und Zugänge, Vorfälle richtig melden.
NIS2 gilt nicht für jeden: nur für rund 29.500 Unternehmen in 18 regulierten Sektoren. Ob Sie dazugehören, klären wir vorab ehrlich. Die persönliche, nicht delegierbare Leitungsschulung nach § 38 BSIG sowie verbindliche Zertifizierungen führen wir gemeinsam mit spezialisierten Fachpartnern durch — wir übernehmen die praktische Sensibilisierung, nicht die Rechts- oder Zertifizierungsverantwortung.
Wir schulen am tatsächlichen Toolstand Ihres Hauses, mit Beispielen aus Ihren Abläufen — nicht mit generischen Folien. Für Leitung und Team, in Gruppen oder einzeln, vor Ort oder remote.
Ziel ist, dass Ihre Leute danach sicherer entscheiden — nicht, dass ein Haken gesetzt ist. Kurze Auffrischungen halten die Kompetenz aktuell, statt sie in einem Einmal-Event verpuffen zu lassen.
Wir befähigen und sensibilisieren Ihre Mitarbeitenden. Wir stellen keine Rechts- oder Konformitätsgarantie aus und vergeben keine amtlichen Zertifikate. Ob Ihre Umsetzung im Einzelfall den Anforderungen von AI Act, NIS2 oder DSGVO genügt, beurteilen Datenschutz-, Rechts- und Security-Fachpartner, mit denen wir zusammenarbeiten. So bekommen Sie praxisnahe Kompetenz von uns — und verbindliche Prüfung dort, wo sie hingehört.
Sagen Sie uns, wie viele Menschen in welchen Rollen Sie schulen möchten — wir schlagen ein passendes Format vor.